Konkretisierung des Musterhygieneplanes Corona für die Kiekemal-Grundschule
Basierend auf dem Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen vom 04.08.2020 wurde folgendes Schutz- und Hygienekonzept für die Kiekemal-Grundschule entwickelt.
Stand: 10.08.2020
Inhalt | Konkretisierung |
1. Persönliche Hygiene |
– Beim Betreten der Schule müssen Schüler und Pädagogen, Eltern und schulfremde Personen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. – Die Mindestabstandsregelung von 1,50m ist für Schüler und Dienstkräfte aufgehoben. Dies gilt nicht gegenüber Eltern und schulfremden Personen. – Bei Elternversammlungen und Beratung der schulischen Gremien ist der Mindestabstand weiterhin einzuhalten. Dafür sind geeignete Räumlichkeiten zu nutzen oder die Teilnehmerzahl zu begrenzen. – Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind weitgehend zu unterlassen. – Das regelmäßige, gründliche Händewaschen i wird aktiv in den Tagesablauf integriert. Dafür steht Seife in jedem Klassenraum und in den Waschräumen bereit. – Das unbeaufsichtigte Aufstellen von Desinfektionsmitteln ist nicht erlaubt. – Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen ist der Schüler sofort durch die Sorgeberechtigten abzuholen.
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2. Raumhygiene |
– Der regelmäßige Austausch der Innenraumluft ist stündlich durch Stoßlüftung zu gewährleisten. Die regelmäßige Reinigung, mehrmals täglich, von Türklinken und –griffen, Treppen- und Handläufen, Lichtschaltern, Computermausen und Tastaturen wird durch die Reinigungsfirma und Beschäftigte der Schule sichergestellt. Türklinken und Handläufe werden 1x täglich durch das Reinigungspersonal desinfiziert – Die Schulreinigungsdienstleistung durch die Fachfirma wird vom Schulhausmeister streng kontrolliert. Die Firma erhält täglich eine Rückmeldung über die Qualität ihrer Arbeit. Bei Verstößen wird die umgehende Nachreinigung eingefordert. – Um Berührungen an den Türen zu minimieren, bleiben die Zwischentüren geöffnet.
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3. Hygiene im Sanitärbereich |
– Die Schüler dürfen nur die Toiletten ihrer zugewiesenen Etage benutzen. – Die Toilettenräume dürfen maximal 4 Schüler pro Etage gleichzeitig aufsuchen. Es erfolgt eine Eingangskontrolle mit der Klammerregelung. – Die Toiletten wurden mit einem zusätzlichen Flüssigseifenspender ausgerüstet. – Nach den Hofpausen erfolgt eine Kontrolle durch den Hausmeister, ob Seife, Einmalhandtücher noch ausreichend vorhanden sind.
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4. Infektionsschutz in den Pausen |
– Beim Begehen des Schulgebäudes vor und nach dem Unterricht Pause ist der Wegeplan für Zu- und Abgangsregeln einzuhalten. – Die Aufsicht führenden Pädagogen regeln den geordneten Zugang nach den Hofpausen an den Türen. Der Pädagoge achtet darauf, dass jeder Schüler nur seine Trinkflasche benutzt und sein eigenes Frühstück verzehrt. Das Schulmittagessen wird nach einem Essenplan eingenommen, um die Esseneinnahme maximal zu entzerren. Die Schüler tragen den Mund-Nasen-Schutz bis sie mit ihrem Essen am Tisch Platz genommen haben. Das Frischebüfett kann zurzeit nicht in Selbstbedienung angeboten werden.
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5. Infektionsschutz im Unterricht |
– Klassenverbände werden während des Unterrichtes nicht untereinander vermischt. Während der Hofpausen und der Ganztagsbetreuung ist die konsequente Trennung unter den räumlichen Bedingungen der Kiekemal- Grundschule nicht realisierbar. – Für Sport- und Musikunterricht gelten besondere Hygieneregeln, die in den jeweiligen Nutzungsbestimmungen der Fachräume durch die Fachkonferenzen festgelegt werden. – In beiden Fächern ist die Unterrichtsdurchführung im Freien zu bevorzugen. – Die Umkleideräume dürfen erst betreten werden, wenn sie vollständig durch die vorhergehende Lerngruppe geräumt wurden. – Verwendete Sportgeräte und Musikinstrumente sind nach jeder Benutzung zu reinigen.
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6. Risikogruppen |
– Für Schüler und Schülerinnen, die zu den Risikogruppen gehören, wird durch die Schulleitung im Einzelfall geprüft, ob die Beschulung in einer festen Kleingruppe oder einzeln gewährleistet werden kann. Dafür muss der Schulleitung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
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7. Wegeführung |
– Die Schüler werden belehrt, dass nach Unterrichtsende bzw. nach der Einnahme des Mittagessens das Schulgelände umgehend zu verlassen ist. – Zur Regelung von Angelegenheiten im Schulsekretariat wird einzeln eingetreten (Ausnahme: Begleitung verletzter Schüler).
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8. Allgemeines |
– Schutzmasken, die im Schulgelände liegengeblieben sind, müssen aus hygienischen Gründen entsorgt werden. – Der Hygieneplan der Schule wird kontinuierlich entsprechend dem Pandemie- Geschehen angepasst und aktualisiert.
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Bloch (Schulleiterin der Kiekemal-Grundschule)